ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Bilden Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG die Grundlage für die Anwendbarkeit gegenständlicher AGB´s, so gelten dieselben nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstückes des KSchG widersprechen. Zur besseren Verständlichkeit werden – sofern Sonderbestimmungen im Sinne des KSchG für Verbraucher anwendbar sind – diese den jeweiligen für Unternehmen geltenden AGB-Bestimmungen in kursiver Schreibweise nachgestellt.

Der Geschäftspartner stimmt ausdrücklich zu, dass bei Wunsch nach Teilzahlung bzw. Zahlungsziel eine Anfrage an den Kreditschutzverband von 1870 erfolgt. Er stimmt weiters ausdrücklich zu, dass im Falle einer Ratenvereinbarung und/oder Gewährung eines Kreditrahmens von Seiten unseres Unternehmens, der Name des Geschäftspartners (einschließlich früherer Namen), das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der vereinbarte Kredit bzw. Kreditrahmen, der offene Saldo, sowie im Falle des Zahlungsverzuges die Mahndaten an o. g. Verband übermittelt werden .

Für Unternehmen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen von Waren. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Für Verbraucher: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.

Formvorschriften:

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

Für Verbraucher: An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

Lieferung:

Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Erhalt des Auftrages. Eventuell nicht vorrätige Waren werden als Rückstand zur späteren Lieferung vorgemerkt. Die von uns zugesagten Liefertermine sind unverbindlich. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Überschreitung der Lieferfrist unsererseits gelten als vorweg genehmigt und führen zu einer Lieferung binnen angemessener Nachfrist ohne, dass dem Käufer ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

 

Für Verbraucher: Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

Von uns bestellte Waren können ferner nicht zurückgenommen werden.

Transport – Gefahrtragung (Versand):

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Quantitäts- und Qualitätsmängel müssen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt, innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme geltend gemacht werden.

 

Für Verbraucher: Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.

 

Preise:

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und in Euro ausgewiesen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Für Lieferungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise ab Lager, ausgenommen anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen. Rabatte gelten im Falle der Eröffnung eines Konkurs- oder Sanierungsverfahrens oder im Falle der Abweisung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem vermögen als nicht gewährt.

Die Verpackung ist im Preis nicht enthalten. Bei Bestellungen, welche den Gesamtwert von EUR 50,00 netto nicht erreichen, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 verrechnet.

 

Zahlungsbedingungen:

 

Sofern nichts anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Mit Erhalt der Rechnung netto Kassa. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen.

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 % p.a zu verrechnen - hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Ferner verpflichtet sich der Geschäftspartner für den Fall des Zahlungsverzuges, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir ferner berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung und der Wahrung der noch offenen Lieferfristen zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren.

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

 

Für Verbraucher: Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung (Terminsverlust) sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

 

Gewährleistung:

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen, zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens jedoch binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Verkaufsdatum (Rechnungsdatum).

 

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der § 922 ff ABGB sowie § 8 ff KSchG.

 

Schadenersatz:

 

Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschäftspartner zu beweisen. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sowie Betriebsanleitungen sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen entfällt jede Haftung unsererseits.

Für Verbraucher gelten, neben den obigen Ausführungen, die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.

 

Kostenvoranschläge:

 

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden ausschließlich nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Bei Verbrauchergeschäften sind Kostenvoranschläge stets unentgeltlich, sofern nicht explizit Entgeltlichkeit vereinbart wurde. Auch die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlages muss ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten gilt die Richtigkeit als gewährleistet. Ansonsten gilt das oben ausgeführte sinngemäß.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz des Unternehmens somit Klagenfurt. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig (Landesgericht Klagenfurt). Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Für Verbraucher: Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.


März 2020

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